Ein Rahmen für Partizipation und Entscheidungsfindung in der Schule
Living Democracy » Principals » EINE SCHULE LEITEN » Schlüsselprinzipien für demokratische Schulführung als gesamtschulischer Ansatz » Ein Rahmen für Partizipation und Entscheidungsfindung in der SchuleDie Ziffern 1 – 5 beziehen sich auf die nachstehenden Anmerkungen.

Anmerkungen
Bevor eine Diskussion über Themen und Entscheidungen beginnt, müssen Regeln aufgestellt werden, um die Frage “Wer entscheidet was?” zu klären. Ähnlich wie eine Gemeinschaft auf nationaler Ebene braucht auch eine Schulgemeinschaft einen formalen institutionellen Rahmen, der Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonen ein Mitspracherecht einräumt und die rechtliche Verantwortung der Schulleitung und der Lehrkräfte angemessen berücksichtigt. (Siehe Referenzrahmen für CDC, Band. 1, S. 27 f.). In ganz Europa sind die Rechte von Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen bei der Mitbestimmung von Land zu Land unterschiedlich. In einigen Ländern haben die Schulen eine gewisse Freiheit bei der Gestaltung ihres Rahmens für die Beteiligung und Entscheidungsfindung, während in anderen Ländern dieser institutionelle Rahmen gesetzlich festgelegt ist. (Siehe das EVZ/HRE-Handbuch für Lehrer, Band III, Leben in der Demokratie, das eine Lektion darüber enthält, wie Schulen geleitet werden sollten: http://www.living-democracy.com/de/textbooks/volume-3/part-4/unit-9/lesson-4/)
Unabhängig davon, welcher Ansatz gewählt wird, muss die Art und Weise, wie eine Schule geführt werden soll, auf demokratische Weise entschieden werden:
- Wie kann allen Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben werden?
- Wie kann die Entscheidungsfindung sowohl demokratisch als auch effizient organisiert werden?
- Welche Aufgaben hat das Personal?
- Was ist die Rolle und Verantwortung der Schulleitung?
Das auf der vorhergehenden Seite gezeigte Diagramm basiert auf einem angenommenen Rechtsrahmen. Es ist ein Beispiel dafür, wie die oben genannten Fragen angegangen werden können. Es gibt auch alternative institutionelle Konzepte, aber die Fragen, die sie beantworten müssen, sind dieselben.
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Abbildungen im Diagramm.
Klassenebene
(Nr 1) Die demokratische Beteiligung beginnt auf Klassenebene, wo alle Schüler:innen teilnehmen können. Zeit für einen Klassenrat oder eine Klassenversammlung kann in den Stundenplan integriert werden. In der Sekundarstufe I und II wählen die Jugendlichen zwei Klassen- oder oder Kurssprecher:innen. Diese treten an die Lehrpersonen heran, um ihre Interessen zu vertreten, sie sind also nicht deren Assistent:innen. In der Primarstufe wählen die Kinder keine Klassensprecher:innen, sondern nehmen an einem wöchentlichen Klassenrat teil. Unter Anleitung ihrer Lehrperson lernen sie, ihre Interessen und Ansichten zu äußern und einander zuzuhören.
Schulebenel
(Nr 2) In den meisten Ländern finden Sie im Lehrplan oder in der Gesetzgebung Bestimmungen über das Recht der Schüler:innen auf Beteiligung. In dem hier gezeigten Beispiel wählen sowohl Schüler:innen als auch Eltern Vertretungen, die in ihrem Namen auf Schulebene handeln. Diese Regelung ist sowohl demokratisch als auch effizient, da die Beteiligung an der Schulverwaltung Zeit und Fachwissen erfordert. Als Schulleiter:in spielen Sie eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Beteiligung von Schüler:innen und Eltern an Ihrer Schule zu fördern und zu unterstützen (siehe Demokratische Führung von Schulen, S. 37).
Alle Klassen und Kurse sind durch ihre Sprecher:innen im Parlament der Schüler:innen vertreten. Dieses Gremium trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat. Auf der Tagesordnung stehen alle Themen des Schullebens aus der Sicht der Schüler:innen, z. B. die Qualität des Unterrichts und des Lernens, die Mensa, die schulischen Einrichtungen, Erholung und Freizeit oder die Sicherheit. Das Schulparlament kann ein Schulkabinett mit speziellen Vertreter:innen oder Ministern ernennen, die mit minimaler Unterstützung der Lehrkräfte Aktivitäten entwickeln, wie z. B. Diskussionen mit Vertreter:innen von Parteien oder NGOs, die Organisation eines Schulcafés, Schuldiskos oder Filmvorführungen. Ein beeindruckendes Beispiel dafür, was ein Schüler:innenparlament erreichen kann, finden Sie auf der Website einer Gesamtschule im Vereinigten Königreich, https://pentrehafod.school.
Die gleiche Struktur besteht für die Eltern. Sie wählen auf Klassenebene Sprecher.innen die mit den Lehrkräften ihrer Klasse kommunizieren (Nr. 1). Die Elternsprecher:innen nehmen am Elternbeirat auf Schulebene teil (Nr. 2). Hier tauschen sie ihre Erfahrungen und Ansichten über die Qualität des Unterrichts, die Beurteilung, das Wohlbefinden und die Sicherheit ihrer Kinder und andere Themen aus.
(Nr 3) Das Schüler:innenparlament wählt die Leitung des Kabinetts der Schüler:innen sowie deren Stellvertretung. Diese beiden sind auch Sprecher:innen der Schülerschaft auf Schulebene. Auch der Elternbeirat wählt zwei Sprecher:innen. Diese Vertreter von Schülerschaft und Eltern treffen sich regelmäßig mit der Schulleitung. Es ist wichtig, dass die Schulleitung über Stimmungen und Entwicklungen in der Schulgemeinschaft informiert ist, die ihre Aufmerksamkeit erfordert. Die Eltern- und Schülerschaftsprecher:innen versuchen, die Unterstützung der Schulleitung und der Lehrerschaft für ihre Anliegen zu gewinnen.
(Nr 4). Es liegt auf der Hand, dass die Lehrkräfte regelmäßig zusammenkommen müssen, um sich mit einer Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Leitung einer Schule, der Entwicklung und Verbesserung des Lehrens und Lernens, der Umsetzung des Lehrplans und neuer Rechtsvorschriften sowie vielen anderen Themen zu befassen. Es kann erwartet werden, dass die Schulgesetze die Pflichten der Lehrkräfte und der Schulleitung sowie deren Entscheidungsrechte festlegen. Die Schulleitung führt den Vorsitz bei den Personalversammlungen und spielt auch eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Tagesordnung, der Bereitstellung von Informationen und der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Die demokratische Schulführung hängt in erheblichem Maße davon ab, wie die Schulleitung und das Kollegium die Verantwortung und die Entscheidungsbefugnisse aufteilen (siehe Demokratische Führung von Schulenl, S. 36).
(Nr 5) In vielen Ländern ist ein Schulrat oder Schulvorstand gesetzlich vorgeschrieben. In dem hier gezeigten Beispiel wählen Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonen Vertretungen, die in den Schulrat einziehen. Die Schülersprecher und die Elternsprecher gehören dem Rat kraft ihres Amtes an. Diese Schulleitung ist von Land zu Land unterschiedlich. Ihm können neben oder anstelle der Schüler auch Vertreter der örtlichen Gemeinschaft angehören. Teilweise werden die Mitglieder auch nicht gewählt, sondern kooptiert. Der Schulrat tritt mindestens zweimal pro Schuljahr zusammen. In unserem Beispiel entscheidet der Schulrat unter dem Vorsitz der Schulleitung über wichtige Fragen wie die Genehmigung der Schulordnung oder des Lehrplans. Sie kann auch Bewerbungen für die Stelle der Schulleitung oder ihrer Stellvertretung beurteilen und den Schulhaushalt genehmigen. Die Beschlüsse des Schulrats sind für das Kollegium und die Schulleitung verbindlich. Wenn diese mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, muss die Angelegenheit der Schulbehörde vorgelegt werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und die Tagesordnung und das Protokoll sind teilweise vertraulich. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Vertretungen der drei Gruppen nicht dazu neigen, Blöcke zu bilden oder sich gegenseitig zu überstimmen, und dass sie sich von Verantwortung und guten Argumenten leiten lassen.