PARTIΖIPATION

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Die Schulleiter:innen und ihr Personal wissen, dass die Institutionen und Grundsätze der Demokratie in ihrer nationalen Verfassung festgelegt und in ihren Lehrplänen enthalten sind. Daher sind sie nicht verhandelbar. Kinder und Jugendliche sollten das Recht haben, an Entscheidungen mitzuwirken, die ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung betreffen. Dieses Recht ist in Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankert, wonach die Meinung von Kindern und Jugendlichen „in allen das Kind berührenden Angelegenheiten“ gehört werden muss.

Zu den Grundpfeilern der Demokratie gehören die Menschenrechte und die Rechte der Kinder. Zum Schutz der Minderheiten und der Schwachen und Schutzbedürftigen, z. B. Kinder und Jugendliche, gibt es Grenzen, was die Mehrheit entscheiden kann. In einem demokratischen System müssen alle Gesetze und Entscheidungen mit den Menschen- und Kinderrechten übereinstimmen. Dies ist einer der wichtigsten Grundsätze, die Kinder und Jugendliche in der Schule in Theorie und Praxis lernen müssen. Daher müssen die Schulen nicht nur die Anforderungen des Lehrplans für Demokratie- und Menschenrechtserziehung erfüllen, sondern ihren Schüler:innen auch relevante Erfahrungen aus dem wirklichen Leben in der Schulgemeinschaft vermitteln.

Aber WIE kann das geschehen?

Ziel dieser Sequenz für Schulleiter:innen zum Thema Demokratie und Partizipation in Schulen ist es, Ideen zur Förderung der Partizipation von Schüler:innen, Eltern, Lehrpersonen und der Gemeinschaft am Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess ihrer Schulen mit Vorschlägen, praktischen Schritten und Best-Practice-Modellen für demokratische Führung zu liefern.

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