5. Der Beutelsbacher Konsens: Die Berufsethik von Lehrpersonen in EDC/HRE

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„Wenn ich feststelle, dass die Schülerinnen und Schüler mit ihrer Meinung in meine Stunde reingehen und mit meiner Meinung wieder rauskommen, habe ich irgendetwas falsch gemacht.“ So lautet ein Bonmot unter Lehrpersonen in der politischen Bildung, die damit auf den Beutelsbacher Konsens anspielen.

In der Tat müssen Lehrpersonen in EDC/HRE darauf achten, dass sie ihren Lernenden nicht ihre persönlichen Ansichten oder Wertvorstellungen aufzwingen. Ihr Verhalten wäre mit den Prinzipien der Demokratie- und Menschenrechtsbildung unvereinbar, und davon abgesehen erwarten die Eltern sowie die Gesellschaft, dass Lehrpersonen in der öffentlichen Einrichtung Schule ihre Machtposition nicht missbrauchen, um Kinder und Jugendliche zu manipulieren und zu indoktrinieren.

Deshalb ist die Berufsethik von EDC/HRE-Lehrpersonen entscheidend für den Erfolg, ja sogar für die Legitimation von EDC/HRE als Schulfach oder ganzheitliches Schulprinzip. Lehrpersonen in EDC sollten sich an den drei Grundsätzen des Beutelsbacher Konsens32 orientieren, der 1976 aus eine kontrovers geführten Debatte zur Ausrichtung der politischen Bildung in Deutschland hervorging.

32. Siehe die Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Dort finden sich der Text des Beutelsbacher Konsens, die Entstehungsgeschichte und ausführliche Literaturverweise. https://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html (Abruf am 07.03.2018)