Einheit 5: Recht und Freiheit

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Welches Rechte haben wir und werden sie geschützt?

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Menschenrechte dienen einerseits der Entwicklung der Menschen, d.h. wie diese in den Beziehungen zu ihren Mitbürgern und -bürgerinnen ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Auf der anderen Seite definieren die Menschenrechte die Verantwortung des Nationalstaats gegenüber den Individuen. Wichtige Menschenrechtsdokumente sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention. Nach überlieferter Lesart werden Menschenrechte in verschiedene Kategorien unterteilt: Bürgerrechte sowie politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte. Diese Kategorien werden oft mit den verschiedenen Entwicklungsstufen der Menschenrechte zugeordnet. Dabei werden Bürgerrechte und politische Rechte als die „erste Generation“ der Menschenrechte betrachtet, gefolgt von den sozialen und wirtschaftlichen Rechten als zweiter und den kulturellen oder entwicklungsbezogenen Rechten als dritter Generation. Eine derartige Kategorisierung der Rechte mag sicher sinnvoll sein. Die Demokratie- und Menschenrechtsbildung (EDC/HRE) vertritt demgegenüber eine ganzheitliche Perspektive, um die Menschenrechte in ihrem Zusammenhang zu verstehen. EDC/HRE misst allen Menschenrechtskategorien die gleiche Bedeutung zu, um eine frühere Lesart zu korrigieren, die eine Hierarchie der Rechte unterstellte, der zu Folge die Menschenrechte primär der Beziehung zwischen Bürger bzw. Bürgerin und Staat zugeordnet wurden. EDC/HRE fokussiert dem gegenüber auf die Rechte von Gruppen oder Völkern. Diese Erweiterung der Perspektive auf die Menschenrechte ist gleichermaßen bedeutsam für die Entwicklung von EDC/HRE selbst wie für die Entwicklung lokaler, nationaler und regionaler Gemeinschaften.

Ein Menschenrecht umfasst drei Elemente: der Adressat bzw. die Adressatin dieses Rechts, der Inhalt des Rechts (was von den Adressaten eingefordert werden kann) und der Adressat bzw. die Adressatin der mit dem Recht einhergehenden Verpflichtung (d.h. die Person oder Institution, die diese Forderung einlösen muss).

Die Menschenrechte schaffen Verpflichtungen auf drei Ebenen:

  • Die Verpflichtung, die Menschenrechte zu achten bedeutet, keinen Menschen mittelbar oder unmittelbar seiner Rechte zu berauben. Dazu gehört der Verzicht auf die Errichtung eines institutionellen Systems, das Menschen ihrer Rechte berauben würde oder Anreize für andere schaffen könnte, Menschen ihre Rechte vorzuenthalten.
  • Die Verpflichtung, die Menschenrechte zu schützen bedeutet, das Postulat zur Respektierung der Menschenrechte durchzusetzen und alle Versuche zu unterbinden, Menschen ihrer Rechte zu berauben, durch wen auch immer – seien es Regierungsbeamte, internationale Institutionen, private Unternehmen, politische Entscheidungsträger, Sicherheitskräfte oder Familienmitglieder.
  • Die Verpflichtung, die Menschenrechte einzulösen bedeutet, denen zu helfen, die ihrer Rechte beraubt worden sind – insbesondere jenen, die besonderer Verantwortung bedürfen, wie auch denjenigen, die auf Grund der Missachtung der oben genannten Verpflichtungen ihrer Rechte beraubt worden sind. Das Gleiche gilt auch für die Menschen, die Opfer natürlicher Katastrophen geworden sind. Diese Hilfe erfordert Beiträge der Gesetzgebung, Finanzpolitik sowie der Rechtsprechung sowie weitere Maßnahmen, um die bestmöglichen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen.

Zu den Freiheiten, die als Bürgerrechte geschützt sind, gehören die Gedanken- und Meinungsfreiheit, die Glaubensfreiheit, die Bewegungsfreiheit innerhalb eines Staates und die Versammlungsfreiheit. Andere Bürgerrechte schützen die Privatsphäre des Individuums, das Familienleben und garantieren Gleichberechtigung vor dem Gesetz.

Verantwortung ist eine logische Folge der Menschenrechte. Damit diese geschützt werden können, beinhaltet jedes Recht sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für den Staat entsprechende Verantwortlichkeiten. Jedes Individuum hat die moralische Verpflichtung, die persönliche Würde eines anderen Menschen nicht zu verletzen bzw. sie zu respektieren. Staaten haben durch die Unterzeichnung internationaler Abkommen und durch ihre eigenen Verfassungen nicht nur die moralische Verpflichtung, sondern auch den gesetzlichen Auftrag, die Menschenwürde und die Menschenrechte zu achten und zu schützen.

Demokratie- und Menschenrechtsbildung

Durch die nachfolgenden Sequenzen werden die Lernenden

  • den Kerngehalt der Menschenrechte besser verstehen: sie schaffen die Voraussetzungen für alle Menschen, ein Leben in Würde zu führen;
  • ihre Kenntnisse und Einsichten über die international anerkannten Menschenrechte erweitern;
  • ihre Fähigkeit weiter entwickeln, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen;
  • besser verstehen, wie sie zur Achtung der Menschenrechte beitragen könnten;
  • die Verantwortung, die mit den Menschenrechten einhergeht, erkennen und verstehen: die Verantwortung des Staates und der Institutionen, aber ihr eigene moralische Verpflichtung

Einheit 5: Recht und Freiheit – Übersicht

Welche Rechte haben wir und wie werden sie geschützt?

Thema Ziele Aufgaben Medien und Hilfsmittel Methoden

Sequenz 1:

Wünsche, Grundbedürfnisse, menschliche Würde und Menschenrechte

Die Lernenden können die Konzepte „Wünsche“ und „Grundbedürfnisse“ voneinander abgrenzen.

Die Lernenden können die Konzepte „Wünsche“ und „Grundbedürfnisse“ voneinander abgrenzen.

Die Lernenden entwickeln ihre Kompetenzen des kritischen Denkens (Argumentieren, Begründen).

Die Lernenden ordnen ihre Wünsche ihren Grundbedürfnissen und den ihnen entsprechenden Menschenrechten zu.
Fakultative

Zusatzaufgabe: Die Lernenden stellen den Zusammenhang zwischen Wünschen, einem Grundbedürfnis und dem entsprechenden Menschenrecht auf einem Poster mit künstlerisch-bildnerischen Mitteln dar.

Handout 5.1 und 5.2; je ein Exemplar pro Arbeitsgruppe

Flipcharts, Marker; ggf. Schere und Kleber für die Poster.

Gruppenarbeit, Präsentation, Plenumsdiskussion

Sequenz 2:

Menschenrechtsverletzungen erkennen

Die Lernenden können Menschenrechtsverletzungen erkennen.

Die Lernenden erkennen, dass es für den Einzelfall einer Menschenrechtsverletzung unterschiedliche Lesarten geben kann.

Die Lernenden analysieren Fallbeispiele und bestimmen die Menschenrechte, die im Einzelfall verletzt oder missachtet wurden.

Handout 5.2 „Menschenrechte“ (Klassensatz)

Handout 5.3 „Verletzung der Menschenrechte“ (Klassensatz)

Handout 5.3 mit Lösungen (für Lehrpersonen)

Partnerarbeit, Plenumsdiskussion

Sequenz 3:

Rechte und Verantwortung

Die Lernenden verstehen, was sie zum Schutze der Menschenrechte beitragen können.

Sie verstehen, dass Menschenrechte mit Verantwortung verknüpft sind: mit der Verantwortung des Staates und von Institutionen, aber auch mit ihrer eigenen moralischen Verantwortung zum Schutz und zur Durchsetzung der Menschenrechte.

Die Lernenden konkretisieren exemplarisch die Verantwortung zum Schutz und zur Durchsetzung der Menschenrechte, auf der Ebene individueller bzw. staatlicher Verantwortung, und sie reflektieren ihren persönlichen Beitrag. Handout 5.1
Alle Materialien je einmal pro Tandemgruppe –

A4-Bögen

Handout 5.2 „Menschenrechte“

Handout 5.4 „Menschenrechte und Verantwortung“

Ggf. Flipchart und Marker zur Ergebnissicherung.

Partnerarbeit, Lehrervortrag und Lehrerdemonstration, Plenumsdiskussion
Kritisches Denken

Sequenz 4:

Menschenrechtsquiz

Die Lernenden erweitern ihre Kenntnisse über international anerkannte Menschenrechte.

Die Lernenden beantworten Multiple-Choice-Fragen zu den international anerkannten Menschenrechten.

Sie diskutieren Implikationen und Probleme, die durch die Lösungen der Quizfragen angesprochen werden.

Handout 5.5

„Menschenrechtsquiz“ (1 Exemplar pro Arbeitsgruppe; einseitig kopierte Blätter).
Scheren, Klebestifte.

Kleingruppen (2 – 3 Lernende), Multiple-Choice-Fragen.

 

 

31. Quelle: A glossary of terms for education for democratic citizenship, Karen O’Shea, Council of Europe, DGIV/EDU/CIT (2003), S. 8 f. https://www.semanticscholar.org/paper/A-GLOSSARY-OF-TERMS-FOR-EDUCATION-FOR-DEMOCRATIC-O%27Shea/7e610320451e5ec09272f2e8cd82400d835ffa69 (Abruf am 26.05.2020).
32. Vgl. International Council on Human Rights Policy (ICHRP) (2003): Duties sans Frontières: Human Rights and Global Social Justice. https://reliefweb.int/report/world/duties-sans-fronti%C3%A8res-human-rights-and-global-social-justice (Abruf am 05.07.2020).
33. Ebenda.