5.4 Die Funktion des Rechts
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Antike Philosophen sind unterschiedlichen Wertvorstellungen gefolgt, um die Funktion des Rechts zu bestimmen. Ihre Wertorientierungen verweisen auf unterschiedliche Gesellschafts- und Herrschaftsformen. Erkenntnisziel: Theorien liefern uns einen Bezugsrahmen zur Reflexion unserer Alltagserfahrung. Wir lassen uns in unserer Wertorientierung von unseren Inte-ressen leiten. Die Lernenden machen sich ihre Wertorientierung bewusst und beziehen sie auf die Menschenrechte. |
Material | Handout (Klassensatz). |
Verfahren
- Die Lernenden bilden Dreier- oder Vierergruppen und bearbeiten das Handout.
- Die Gruppen versuchen die einzelnen Verhaltensregeln der entsprechenden Zweckbestimmung des Rechts zuzuordnen. Sie begründen ihre Zuordnung schriftlich (15 – 20 Minuten).
- Die Gruppen vergleichen ihre Ergebnisse im Plenum.
- Die Lernenden entscheiden, welche Zweckbestimmung des Rechts sie am meisten überzeugt und welche sie am nachdrücklichsten ablehnen. Sie begründen ihre Entscheidungen schriftlich. (Kurzer Arbeitsauftrag, in Einzel- und Stillarbeit, ca. 5 Min.).
- Im Plenum vergleichen die Lernenden ihre Entscheidungen und ihre Begründungen. Die Lehrperson moderiert den Austausch und die anschließende Diskussion. Falls die Lernenden sich nicht auf die Menschenrechte beziehen, bringt die Lehrperson diese als Bezugsrahmen ein.
Erweiterung
Reflexion in der Klasse:
- Welchen Regeln folgt ihr in Eurer Alltagspraxis? Entsprechen sie dem Funktionsprinzip des Rechts, das ihr gewählt habt?
- Überprüft, wie Ihr Euch verhaltet bei Regeln, die dem Funktionsprinzip des Rechts entsprechen, das ihr abgelehnt habt.
Handout
Was ist der Zweck des Rechts?
2. Regeln und Vorschriften
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